Das Sächsische Landesamt für Denkmalpflege wird sich der schwierigen Aufgabe gegenüber gestanden haben, ein politisch belastetes Bauobjekt nach
heutigen kulturellen Wertmaßstäben zu beurteilen. Nach eingehender Prüfung erfolgte die Feststellung als „zu schützendes Kulturgut“ mit Objekt Nr.09307270 in die sächsische Denkmaliste am 26.
Juni 2022.
Eine Zwischenmitteilung des Sächsischen Landesamts war an mich, den Architekten und Freizeitforscher Reinhard Saalfeld, gerichtet: „Abermals danke ich Ihnen für
Ihre Unterstützung in der Sache Betonschiff. Anfänglich hätte ich nicht gedacht, wie umfang- und facettenreich das Thema sein kann, das sich mit den Schiffsresten verbindet. Wir haben jetzt die
formalen Schritte zu deren Erfassung als Kulturdenkmal, im Sinne es unbequemen Zeugnisses der Zeitgeschichte, auf dem Weg In diesem Monat sind sie dann in die Denkmalliste
aufgenommen.“